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Programmierungen

Programmierungen

Wir bieten individuelle Programmierungen und Softwarelösungen für eine Vielzahl moderner Diesel- und Benzinfahrzeuge an. Der Schwerpunkt liegt auf VAG-Dieselfahrzeugen, insbesondere 2.0 TDI, 3.0 TDI, 4.0 TDI und 4.2 TDI, sowie den dazugehörigen Motor- und Getriebesteuergeräten.


Alle Datenstände werden individuell erstellt und auf das jeweilige Fahrzeug, die vorhandene Hardware und den gewünschten Einsatzzweck abgestimmt. Es werden keine pauschalen Datenbank-Files verwendet.

Leistungssteigerungen

Machbar sind unter anderem:

  • Stage 1 / Stage 1+
  • individuelle Abstimmungen bei geänderter Hardware
  • Abstimmungen für VAG 3.0 TDI ab 2020, EVO3
  • 2.0 TDI und 3.0 TDI EDC15, Baujahre bis ca. 2004
  • 2.0 TDI und 3.0 TDI EDC16, ca. 2004 bis 2008
  • 2.0 TDI PPD
  • 2.0 TDI und 3.0 TDI CR EDC17, ca. 2008 bis 2018
  • 1.6 TDI PCR2.1
  • 2.0 TDI und 3.0 TDI MD1, ab ca. 2015
  • 4.0 TDI und 4.2 TDI
  • ausgewählte Benziner, BMW und Mercedes nach Absprache

Getriebeabstimmungen

Neben Motorsteuergeräten sind auch Getriebeabstimmungen möglich, zum Beispiel:

  • DSG
  • S tronic
  • ZF 6HP, zum Beispiel Audi A6 4F
  • ZF 8HP Wandlergetriebe
  • AISIN AL1000

Je nach Fahrzeug können Schaltverhalten, Drehmomentbegrenzungen, Schaltpunkte und Fahrbarkeit angepasst werden.

Sonderprogrammierungen

Zusätzlich sind verschiedene Sonderlösungen möglich, unter anderem:

  • AGR OFF
  • DPF OFF
  • AdBlue OFF
  • Start/Stop OFF
  • VMAX OFF
  • IMMO OFF
  • Downgrade / Entfernung Abgasupdate
  • Öldruckanhebung bei 3.0 TDI ab ca. 2014
  • weitere Sonderlösungen

Hinweis:

Bestimmte Softwareanpassungen, insbesondere die Deaktivierung oder Veränderung emissionsrelevanter Systeme wie AGR, DPF oder AdBlue/SCR, sind für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig und können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

Solche Anpassungen bieten wir ausschließlich für Anwendungen außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs an, insbesondere für Motorsport-, Prüfstands-, Entwicklungs-, Export- oder sonstige nicht für den öffentlichen Straßenverkehr bestimmte Fahrzeuge.

Bei Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden sollen, dürfen Leistungssteigerungen und sonstige technische Änderungen nur verwendet werden, soweit die hierfür erforderlichen Genehmigungen, Abnahmen und Eintragungen vorliegen und die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erhalten bleibt bzw. ordnungsgemäß neu erteilt wird.

Der Auftraggeber hat uns vor Durchführung der Arbeiten über den vorgesehenen Verwendungszweck des Fahrzeugs zu informieren. Eine Verwendung von ausschließlich für den nichtöffentlichen Bereich bestimmten Änderungen im öffentlichen Straßenverkehr ist nicht Bestandteil unseres Leistungsangebots und nicht zulässig.